Schadensregulierung - unverschuldeter Schaden - Ihre Rechte?
Wenn Sie unverschuldet Opfer eines Unfallschadens wurden, so stehen Ihnen umfassende Rechte zur Schadensregulierung zu:
- Erstattung der Reparaturkosten bzw. des Wiederbeschaffungswertes
- Freie Wahl des Sachverständigen bzw. Kfz-Gutachter
- Freie Wahl eines Rechtsanwaltes
- Freie Wahl der Regulierung, d.h. Reparatur oder Auszahlung der Schadenssumme über die Versicherung
- Mietwagenkosten / Nutzungsausfall
- Wertminderung (wenn zutreffend)
- Abschleppkosten
- Ab –und Anmeldekosten
- Verdienstausfall
- Schmerzensgeld
Achtung! Provision bei Kfz Unfall Gutachten Auftrag
Es ist ein Dorn im Auge jedes Sachverständigen, wenn die Geschädigten zu Unfallgutachter gehen, die eine gewisse Provision zahlen.
Diese Unfallgutachter zahlen in der Regel 50 Euro, verschenken Tankkarten oder kleine Goldmünzen in Wert von 70 Euro. Das hört sich auf den ersten
Blick verlockend an, aber bei genauer Überprüfung ist es für den Geschädigten ein sehr schlechter Deal.
Die Unfallgutachter, welche Provision zahlen, konnten sich anscheinend nicht mit ihrer Fachkompetenz auf dem Markt etablieren. Folglich versuchen sie
über Bestechungsgelder an die Aufträge zu gelangen.
Fehlende Fachkompetenz führt sehr häufig dazu, dass genau diese Kfz-Gutachter den tatsächlichen Schadensumfang nicht erkennen. D.h. im Klartext, dass
der Geschädigte viel weniger Geld über die Versicherung bezahlt bekommt als was ihm eigentlich zustehen würde.
In dem jüngsten Beispiel, was ich zur Prüfung bekommen habe, waren es sage und schreibe 3.500 Euro! Der Geschädigte hätte also 3.500 Euro
weniger bekommen nur weil er sich von den 50 Euro Schmiergeld beeinflussen lassen hat. Sein Glück im Unglück war, dass er auf mich zukam mit der
Bitte dieses zu überprüfen.
Wenn Sie einen Autounfall in Raum Berlin und Brandenburg haben sollten, so kommen Sie am besten gleich zu uns oder zumindest zu einem qualifizierten Sachverständigen und erfahrenen Kfz-Gutachter.
Ihr Ansprechpartner in Sachen Gutachten in Berlin und Brandenburg.
Dipl.- Ing. (FH) Baris Altin