Was ist ein Gerichtsgutachten?
Gerichtsgutachten werden in Regel nur von Richtern beauftragt, wenn sich zwei Parteien streiten und es zu keiner Einigung kommt. Hierbei können die Themengebiete sehr vielseitig sein.
Angefangen von technischen Mängeln am neuen Gebrauchtfahrzeug über eine mangelhafte Reparatur bis hin zur Unfallrekonstruktion.
In den überwiegenden Fällen lässt die Klägerseite schon sehr früh ein Gutachten erstellen, um seine Behauptung zu untermauern. Da es sich dabei um ein „Parteigutachten“ handelt werden diese Gutachten vom Gericht zwar zur Kenntnis genommen aber nicht anerkannt.
Das Gericht beauftragt selbst einen Sachverständigen und fast ausschließlich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
Der Grund warum fast ausschließlich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gewählt werden ist, dass Sachverständige bzw. Gutachter zuvor auf Ihre Fachkompetenz hin ausgiebig überprüft wurden.