Versicherung kürzt Schadenssumme zu unrecht
Liebe Leser!Wieder ein interresanter Fall der mich viel Zeit und Nerven gekostet hat, um die Rechte des Geschädigten durchzusetzen.
Folgendes ist passiert:
Das Fahrzeug meines Kunden wurde im geparkten Zustand angefahren und dabei wurde u.a. auch der vordere linke Reifen angestossen.
Wir haben das Auto einschleppen lassen und anschließend begutachtet.
Wegen dem Anstoss am Reifen habe ich zusätzlich eine Achsvermessung durchgeführt.
Die Vermessung machen wir persönlich, um eine korrekte Arbeit zu gewährleisten.
Sehr oft werden Achsmessprotokolle nämlich gefälscht.
Das Ergebnis der Achsvermessung war, dass die Achsgeometrie im Anstossbereich ausserhalb der Herstellervorgabe lag.
Entsprechend wurde das Gutachten gefertigt und der Versicherung weitergeleitet.
Die Versicherung hatte das Gutachten an eine Prüforganisation weitergeleitet, um es überprüfen zu lassen.
Einige Wochen später bekam ich den Prüfbericht.
Der Prüfgutachter behauptete, dass die Achsgeometriewerte laut dem eingereichten Achsmessprotokoll im Toleranzbereich waren.
Daraufhin wurde alle kalkulierten Achsbauteile gekürzt.
Der Gutachter hatte mein Achsmessprotokoll nicht richtig deuten können.
Ich schrieb der Versicherung und machte darauf aufmerksam. In dem gleichen Schreiben erläuterte ich, wie das Achsmessprotkoll richtig zu lesen ist.
Kurze Zeit später kam wieder eine Stellungnahme des Sachverständigen und er blieb bei seiner Aussage.
Ich ließ aber nicht locker und schrieb die Versicherung erneut an.
Der Gutachter meldete sich sodann persönlich bei mir und forderte mich auf, diesen Sachverhalt zu erläutern.
Ich versuchte es ihm beim Telefonat noch einmal zu erklären.
Ich spürte im Gespräch, dass er es garnicht verstehen wollte!
Die Gründe dafür sind mir unerklärlich.
Man könnte denken, dass er nicht über ausreichenden Fachwissen verfügt und deswegen es nicht versteht.
Das kann ich ziemlich sicher ausschließen, da er ein zertifizierter Sachverständiger ist.
Diese Zertifizierung habe ich auch und ich weiß, wie Anspruchsvoll die Prüfung war.
Entweder geht es dem Prüfgutachter darum, für seinen Auftraggeber den Schaden so viel wie möglich zu kürzen oder aber es gibt andere Gründe.
An der Stelle sei auch erwähnt, dass obwohl ja mein Gutachten als falsch dargelegt wurde, mein Honorar komplett bezahlt wurde.
Auch das ist sehr verwunderlich. Dabei kann es sich aber um taktische Gründe handeln.
Ein denkbarer Grund wäre, dass man den Sachverständigen bezahlt damit er keine Ambition mehr hat, sich für den Fall zu interessieren.
So blieb normalerweise nur noch der Weg über eine Klage an sein Recht zu kommen.
Das ist aber ein langwieriger Weg.
Ich habe daraufhin zwei Sachverständige von der selben Organisation des zuvor genannten Gutachters beauftragt, einer erneuten Achsvermessung beizuwohnen.
Während der erneut durchgeführten Achsvermessung habe ich den Sachverständigen die Funktionsweise erläutert.
Schließlich bekam ich eine gutachterliche Stellungnahme, dass die Achsgeometrie im Anstossbereich ausserhalb der Herstellertoleranz ist und meine Arbeit korrekt war.
Sehr oft sind wir dem Willkür der Versicherer bzw. der Prüfgutachter ausgesetzt.
Trotzdem lass ich nicht nach und "kämpfe" bis zuletzt für meine Kunden.
euer SV Altin