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Unfall Gutachten erstellen in Berlin Spandau

Wissenswertes zur Begutachtung & Gutachtenerstellung

Versicherung kürzt Schadenssumme zu unrecht

Versicherung kürzt Schadenssumme zu unrecht

Liebe Leser!

Wieder ein interresanter Fall der mich viel Zeit und Nerven gekostet hat, um die Rechte des Geschädigten durchzusetzen.
Folgendes ist passiert:

Das Fahrzeug meines Kunden wurde im geparkten Zustand angefahren und dabei wurde u.a. auch der vordere linke Reifen angestossen.
Wir haben das Auto einschleppen lassen und anschließend begutachtet.
Wegen dem Anstoss am Reifen habe ich zusätzlich eine Achsvermessung durchgeführt.
Die Vermessung machen wir persönlich, um eine korrekte Arbeit zu gewährleisten.
Sehr oft werden Achsmessprotokolle nämlich gefälscht.

Das Ergebnis der Achsvermessung war, dass die Achsgeometrie im Anstossbereich ausserhalb der Herstellervorgabe lag.
Entsprechend wurde das Gutachten gefertigt und der Versicherung weitergeleitet.

Die Versicherung hatte das Gutachten an eine Prüforganisation weitergeleitet, um es überprüfen zu lassen.
Einige Wochen später bekam ich den Prüfbericht.

Der Prüfgutachter behauptete, dass die Achsgeometriewerte laut dem eingereichten Achsmessprotokoll im Toleranzbereich waren.
Daraufhin wurde alle kalkulierten Achsbauteile gekürzt.

Der Gutachter hatte mein Achsmessprotokoll nicht richtig deuten können.
Ich schrieb der Versicherung und machte darauf aufmerksam. In dem gleichen Schreiben erläuterte ich, wie das Achsmessprotkoll richtig zu lesen ist.

Kurze Zeit später kam wieder eine Stellungnahme des Sachverständigen und er blieb bei seiner Aussage.
Ich ließ aber nicht locker und schrieb die Versicherung erneut an.

Der Gutachter meldete sich sodann persönlich bei mir und forderte mich auf, diesen Sachverhalt zu erläutern.
Ich versuchte es ihm beim Telefonat noch einmal zu erklären.

Ich spürte im Gespräch, dass er es garnicht verstehen wollte!
Die Gründe dafür sind mir unerklärlich.

Man könnte denken, dass er nicht über ausreichenden Fachwissen verfügt und deswegen es nicht versteht.
Das kann ich ziemlich sicher ausschließen, da er ein zertifizierter Sachverständiger ist.
Diese Zertifizierung habe ich auch und ich weiß, wie Anspruchsvoll die Prüfung war.

Entweder geht es dem Prüfgutachter darum, für seinen Auftraggeber den Schaden so viel wie möglich zu kürzen oder aber es gibt andere Gründe.

An der Stelle sei auch erwähnt, dass obwohl ja mein Gutachten als falsch dargelegt wurde, mein Honorar komplett bezahlt wurde.
Auch das ist sehr verwunderlich. Dabei kann es sich aber um taktische Gründe handeln.
Ein denkbarer Grund wäre, dass man den Sachverständigen bezahlt damit er keine Ambition mehr hat, sich für den Fall zu interessieren.

So blieb normalerweise nur noch der Weg über eine Klage an sein Recht zu kommen.
Das ist aber ein langwieriger Weg.

Ich habe daraufhin zwei Sachverständige von der selben Organisation des zuvor genannten Gutachters beauftragt, einer erneuten Achsvermessung beizuwohnen.
Während der erneut durchgeführten Achsvermessung habe ich den Sachverständigen die Funktionsweise erläutert.

Schließlich bekam ich eine gutachterliche Stellungnahme, dass die Achsgeometrie im Anstossbereich ausserhalb der Herstellertoleranz ist und meine Arbeit korrekt war.

Sehr oft sind wir dem Willkür der Versicherer bzw. der Prüfgutachter ausgesetzt.

Trotzdem lass ich nicht nach und "kämpfe" bis zuletzt für meine Kunden.

euer SV Altin
 
Vorschaden Altschaden - Versicherung lehnt Zahlung ab

Vorschaden Altschaden - Versicherung lehnt Zahlung ab

Wieder ein Fall bei dem die Versicherung die Zahlung ablehnt.

Folgendes ist passiert. Mein Kunde hatte mit seinem Fahrzeug einen unverschuldeten Unfallschaden erlitten.
Ich habe das Fahrzeug begutachtet und dabei festegellt, dass Vorschäden und Altschäden vorhanden sind.
In dem aktuellen Schadensbereich ist das Fahrzeug zuvor (beim Vorbesitzer) wegen einem Unfallschaden repariert worden.

Wir haben das Gutachten bei der gegnerischen Versicherung eingereicht und wie erwartet kam die Ablehnung, wenn denn keine Rechnung vom Vorschaden vorgelegt werden kann.
Mein Kunde hat keine Rechnung erhalten. Eine Anfrage bei dem Vorbesitzer ergab, dass er das Fahrzeug ohne Rechnung reparieren ließ.

Nunmehr muss ich das Fahrzeug forensisch analysieren um den Umfang und die Qualität der Reparatur des Vorschadens zu ermitteln.
Der Geschädigte muss die Kosten für die Analyse bezahlen, da er in der Beweispflicht ist.

Allerdings geht es im konkreten Fall um eine Schadenshöhe von ca. 10.000.- EUR!
Hinzu kommt, dass die gegnerische Versicherung die Rechnung für das Haftpflichtgutachten ebenfalls nicht zahlt.
Der Geschädigte wird also zweimal bestraft.

Viele Kunden sind gerne bereit die Kosten für die Analyse zu bezahlen, da sie dann im Anschluss ihren Schaden und sogar die Kosten für das Haftpflichtgutachten bezahlt bekommen.

Sollten Sie vor einem vergleichbaren Problem stehen, so nehmen Sie Kontakt zu mir auf.
Die Erfolgsquote bis heute liegt bei 100%

euer SV Altin

Kfz - Unfall | Vorschadenanalyse

Nach einem Vehrsunfall muss Ihr Kraftfahrzeug begutachtet werden. Jeder qualifizierte Kfz-Gutachter | Kfz-Sachverständiger muss die Lackschichtendicke an jedem Bauteil des Fahrzeuges messen und in seinem Gutachten entsprechend dokumentieren. Sollte sich herausstellen, dass das Fahrzeug an einem oder mehreren Bauteilen nachlackiert wurde, so kann das zu einem großen Problem führen.

Sollte z.B. bei dem aktuellen Unfallschaden ein beschädigtes Bauteil bereits zuvor schonmal nachlackiert worden sein, so müssen Sie den Nachweis der Reparatur in Qualität und Umfang nachweisen. Auch wenn das vor Ihrer Zeit war und Sie vielleicht das Fahrzeug sogar unfallfrei erworben haben!

Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens nach einem Kfz - Unfall verhält es sich ebenso kompliziert. Wenn der Nachweis der Qualität und Umfang der vorangegangenen Reparatur nicht nachgewiesen wird, bleibt man evt. auf seinen gesamten Schaden sitzen!

Ein Fallbeispiel was sich tatsächlich so zugetragen hat: Unserem Kunden ist bei seinem VW Touran bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall der gesamte Heckbereich stark beschädigt worden. Da er der Geschädigte war, hat er sich seinen eignen Kfz-Gutachter | Kfz-Sachverständigen ausgesucht und ich durfte den Unfallschaden begutachten. Im Zuge der Begutachtung wurde festgestellt, dass der vordere rechte Kotflügel nachlackiert war. 

Obwohl die Sachlage absolut eindeutig war, regulierte die gegnerische Versicherung nicht und verlangte nach einem Reparaturnachweis für die Nachlackierung an dem Kotflügel. Der Kunde hatte das Fahrzeug vor ca. 6 Jahren unfallfrei erworben und selbst nie einen Schaden gehabt. Somit hatte er keinen Nachweis wie z.B. in Form einer Rechnung. Es wurde geklagt und das Urteil viel so aus, dass der Geschädigte unrecht bekam. Da er den Nachweis der vorangegangenen Reparatur nicht erbringen konnte, war der Richter der Auffassung, dass der Wert des Fahrzeuges nicht genau ermittelt werden kann!

Somit gab es für einen Schaden von ca. 6.000.- Euro nicht ein Cent. Leider ist das kein Einzelfall. Daher biete ich eine forensische und zerstörungsfreie Vorschadenanalyse an (in dieser Form und der angewandten Messtechnik einmalig in Berlin) damit keinem Geschädigten mehr Unrecht geschieht.

Die Begutachtung in Form einer forensischen und zerstörungsfreien Vorschadenanalyse hilft dem Geschädigten, seinen Schaden reguliert zu bekommen. Wir haben schon diverse Fälle in dieser Form zu Gunsten des Geschädigten bereits vor einem Klageverfahren klären können.

"Kfz - Unfall | Vorschadenanalyse" vollständig lesen
Brandursachenermittlung

Brandursachenermittlung

Fahrzeuge können aus unterschiedlichsten Gründen brennen. Sehr oft ist es jedoch von besonderer Bedeutung, die Brandursache festzustellen. 
Hierbei können eine schlecht durchgeführte Reparatur, ein Konstruktionsfehler oder vielmehr andere Gründe in Betracht kommen.
Die Brandursache klärt in der Regel, wer für die Schadensregulierung in Kraft treten muss.

Aufgrund meiner Ausbildung zum Brandsachverständigen würde ich mich freuen Ihnen helfen zu können.

Euer SACHVERSTÄNDIGER
Dipl.- Ing. (FH) Baris Altin


INSTAGRAM: gutachterbarisaltin
FACEBOOK: @sachverstaendigeraltin
VORSCHADEN - Problematik

VORSCHADEN - Problematik

Wenn Sie einen unverschuldteten Unfallschaden mit Ihrem Kraftfahrzeug erleiden und es stellt sich fest, dass ihr Fahrzeug schon einmal instandgesetzt wurde, so könnte es sein, dass die Versicherung jegliche Zahlung ablehnt.

Nur wenn Sie mit Hilfe einer Rechnung nachweisen können, dass ihr Fahrzeug sach- und fachgerecht instandgesetzt wurde, haben Sie eine Chace.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der vorherige Schaden vor ihrer Zeit war oder sogar sie das Fahrzeug unfallfrei erworben haben!!!!

Die Gerichte sind der Auffassung, dass die sach- und fachgerechte Reparatur nur mit einer entsprechenden Rechnung nachgewiesen werden kann.
Noch brisanter wird es, wenn es sich bei dem aktuellen Unfall um einen Totalschadenfall handelt.
Wenn die Reparatur des Vorschadens nicht nachgewiesen wird, so sind die Richter der Meinung, dass das Ermitteln des Wiederbeschaffungswertes vom Unfallfahrzeug nicht möglich sei.
D.h. im Klartext: es gibt kein Geld von der Versicherung!!!!

Um den Geschädigten in einem solchen Fall helfen zu können, muss der Gutachter / Sachverständiger den Umfang der Reparatur des Vorschadens so genau wie möglich feststellen.
Das aber ist in der Regel nicht zerstörungsfrei möglich.

Mit unseren hochmodernen und hochpräzisen Messeinrichtungen sind wir in der Lage, jedes einzelne Bauteil (Aluminium, Stahl, Kunststoff usw.) genaustens zu prüfen.
Wir sind zudem in der Lage, jede einzelne aufgetragene Schicht nachzumessen und somit eine Aussage über den Umfang und der Qualität der Reparatur zu treffen.

Sollten auch Sie vor einem solchen Problem stehen, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.


Euer Sachverständiger
Baris Altin
ifs - zertifiziert
öffentlich bestellt und vereidigt für Kraftfahrzeugschäden- und bewertungen
durch die IHK Berlin
Für ein Unfallgutachten ist ein qualifizierter Sachverständiger ratsam

Unfallgutachten Berlin - Spaltmaße als wichtiger Hinweis!

Ein qualifizierter Sachverständiger ist ratsam!

Insbesondere bei Fällen mit großer Krafteinwirkung im Heckbereich sollten immer die angrenzenden Spaltmaße genauer in Augenschein genommen werden.

Die Spaltmaße können als wichtiger Hinweis auf Stauchungen am Rahmen / Längsträgern gesehen ... "Unfallgutachten Berlin - Spaltmaße als wichtiger Hinweis!" vollständig lesen
Kfz - Unfall | Vorschadenanalyse

Kfz - Unfall | Vorschadenanalyse

Nach einem Vehrsunfall muss Ihr Kraftfahrzeug begutachtet werden. Jeder qualifizierte Kfz-Gutachter | Kfz-Sachverständiger muss die Lackschichtendicke an jedem Bauteil des Fahrzeuges messen und in seinem Gutachten entsprechend dokumentieren. Sollte sich herausstellen, dass das Fahrzeug an einem oder mehreren ... "Kfz - Unfall | Vorschadenanalyse" vollständig lesen
Fahrrad Gutachten Berlin

Fahrrad Gutachten Berlin

Das Fahrrad gehört immer mehr zu unserem Leben und befördert uns Tag täglich von A nach B.
Herkömmliche Fahrräder, Pedelecs, S-Pedelecs und E - Bikes erobern insbesondere in Großstädten das Verkehrsbild. Die Preise für gute Fahrräder sind mittlerweile so teuer wie für Kleinfahrzeuge. 
Dementsprechend müssen Fahrräder nach Verkehrsunfällen professionell begutachtet werden.
Ich bin Ihr Ansprechpartner in Sachen Schaden - und Wertgutachten (Unfallgutachten) für Fahrrad, Pedelec, S - Pedelec und E-Bike im Raum Berlin und Brandenburg.

 

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