Wissenswertes zur Begutachtung & Gutachtenerstellung
Schadensregulierung - unverschuldeter Unfallschaden - Ihre Rechte?
Wenn Sie unverschuldet Opfer eines Unfallschadens wurden, so stehen Ihnen umfassende Rechte zur Schadensregulierung zu:- Erstattung der Reparaturkosten bzw. des Wiederbeschaffungswertes
- Freie Wahl des Sachverständigen
- Freie Wahl eines Rechtsanwaltes
- Freie Wahl der Regulierung, d.h. Reparatur oder Auszahlung der Schadenssumme
- Mietwagenkosten / Nutzungsausfall
- Wertminderung (wenn zutreffend)
- Abschleppkosten
- Ab –und Anmeldekosten
- Verdienstausfall
- Schmerzensgeld
Wahl des Sachverständigen
Da es mittlerweile auf dem Markt eine Menge an Kfz-Gutachtern gibt, sollte jeder Geschädigte bei der Auswahl besonders vorsichtig sein.Bei einem unverschuldeten Kfz-Unfall steht jedem Geschädigten die Wahl eines Sachverständigen zu.
Diesen sollte der Geschädigte immer selber auswählen.
Bei der Auswahl eines Sachverständigen sollte man z.B. darauf achten, ob dieser zertifiziert ist.
Ein IfS-zertifizierter Sachverständiger z.B. wäre ein denkbares Auswahlkriterium.
Auch ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger wäre ein Auswahlkriterium.
Natürlich gilt es auch auf Empfehlungen von Freunden und Bekannten zu achten.
Die Wahl des Sachverständigen kann nämlich die Regulierung Ihres Schadens stark beeinflussen, negativ.